EASA Part 21 G - Herstellungsbetriebe

Diese Inhouse-Schulung vermittelt Mitarbeitern von Herstellungsbetrieben entsprechend Part 21G oder von in der Antragsphase befindlichen Unternehmen, die luftrechtlichen Anforderungen und Pflichten.

Detailliert wird in der Schulung darauf eingegangen, wie die Gesetze interpretiert und angewendet werden. Anhand von Beispielen aus der Praxis wir darüber hinaus aufgezeigt, wie anwendungsorientierte Lösungen gestaltet werden können. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, alle Anforderungen des Luftrechts zu verstehen und in ihrem Berufsalltag umzusetzen. Ebenso wird auf Problemstellungen aus dem Betrieb, die die Teilnehmer hinterfragen, gezielt eingegangen.

Inhalte:

  • Basic Regulation (Regulation (EU) 2018/1139)
  • Commission Regulation (EU) No 748/2012 Part 21 G (einschl. A, P, Q)
  • Hard Law / Soft Law
  • Mindestanforderungen an die Organisation
  • Aufbau eine Herstellungsbetriebshandbuches
  • DO-PO Arrangement
  • LBA Vorgaben
  • Freigabeberechtigungen
  • Freigabebescheinigungen (EASA Form 1, Form 52, Form 53)
  • Capability List

Dauer:

  • 1 Tag (8h) / Bei Ihnen im Unternehmen

Wer sollte teilnehmen?

  • Accountable Manager, Leitendes Personal (Leiter Produktion, Leiter Qualität)
  • Freigabeberechtigtes Personal
  • Weiteres Personal aus dem Herstellungsbetrieb

Voraussetzungen:

  • Dieses Schulungsseminar kann auch ohne Vorkenntnisse gewählt werden.

Abschluss:

  • Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der Seminarinhalte

Schulungsleitung:

  • Dipl.-Ing.(FH) Claus Kückens

Kosten:

  • Entsprechend individuellem Angebot

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