Detailliert wird in der Schulung darauf eingegangen, wie die Gesetze interpretiert und angewendet werden. Anhand von Beispielen aus der Praxis wir darüber hinaus aufgezeigt, wie anwendungsorientierte Lösungen gestaltet werden können. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, alle Anforderungen des Luftrechts zu verstehen und in ihrem Berufsalltag umzusetzen. Ebenso wird auf Problemstellungen aus dem Betrieb, die die Teilnehmer hinterfragen, gezielt eingegangen.
EASA Part 21 G - Herstellungsbetriebe
Inhalte:
- Basic Regulation (Regulation (EU) 2018/1139)
- Commission Regulation (EU) No 748/2012 Part 21 G (einschl. A, P, Q)
- Hard Law / Soft Law
- Mindestanforderungen an die Organisation
- Aufbau eine Herstellungsbetriebshandbuches
- DO-PO Arrangement
- LBA Vorgaben
- Freigabeberechtigungen
- Freigabebescheinigungen (EASA Form 1, Form 52, Form 53)
- Capability List
Dauer:
- 1 Tag (8h) / Bei Ihnen im Unternehmen
Wer sollte teilnehmen?
- Accountable Manager, Leitendes Personal (Leiter Produktion, Leiter Qualität)
- Freigabeberechtigtes Personal
- Weiteres Personal aus dem Herstellungsbetrieb
Voraussetzungen:
- Dieses Schulungsseminar kann auch ohne Vorkenntnisse gewählt werden.
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der Seminarinhalte
Schulungsleitung:
- Dipl.-Ing.(FH) Claus Kückens
Kosten:
- Entsprechend individuellem Angebot