- Konzepterstellung und Beratung zur Umsetzung von Kundenprojekten
- Erstellung oder Anpassung von Qualitätssystemen entsprechend der europäischen Luftrechtsforderungen nach Part 21 G (Herstellung), Part 21 J + O (Entwicklung) sowie Part 145 (Instandhaltung)
- Interimsmanagement im Bereich des Qualitätsleiters oder des Leiters des Independent System Monitorings (ISM für Part 21J)
- Abstimmung mit den Behörden
- Durchführung des internen Audits und Begleitung von Behördenaudits
Part 21, Part 145 Luftfahrttechnik
Unsere Erfahrung bei der Erlangung von Zulassungen und in der Kommunikation mit den Behörden helfen Ihnen, Ihr Ziel auf direktem Wege zu erreichen.