Part 21, Part 145 Luftfahrt­technik

Für Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe der Luftfahrtindustrie ist eine Zulassung durch die EASA oder das LBA zwingend erforderlich. Um dem hohen Anspruch der Zulassungsbehörden entsprechen zu können, sind die Anforderungen aus dem europäischen Luftrecht vollständig zu erfüllen.

Unsere Erfahrung bei der Erlangung von Zulassungen und in der Kommunikation mit den Behörden helfen Ihnen, Ihr Ziel auf direktem Wege zu erreichen.

Unsere Leistungen dazu beinhalten u. a.:

  • Konzepterstellung und Beratung zur Umsetzung von Kundenprojekten
  • Erstellung oder Anpassung von Qualitätssystemen entsprechend der europäischen Luftrechtsforderungen nach Part 21 G (Herstellung), Part 21 J + O (Entwicklung) sowie Part 145 (Instandhaltung)
  • Interimsmanagement im Bereich des Qualitätsleiters oder des Leiters des Independent System Monitorings (ISM für Part 21J)
  • Abstimmung mit den Behörden
  • Durchführung des internen Audits und Begleitung von Behördenaudits
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